QUALITÄTSSICHERUNG

QUALITÄTSSICHERUNG

Die Berufsbezeichnung »Sachverständiger« und »Gutachter« sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung „seines“ Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.


Umso wichtiger war es für uns, einen allgemeinen und weitreichenden Kompetenznachweis zu erlangen, der unseren Kunden ein Höchstmaß an Qualitätssicherung garantiert.
 

Im Jahre 2022 erfolgte somit die Zertifizierung des Sachverständigen Daniel Hepp nach DIN EN ISO/IEC 17024.


Die Bezeichnung „Nach DIN EN ISO/IEC zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung -ZIS Sprengnetter Zert (S)-" weist somit nicht nur ein topaktuelles Fachwissen nach, sondern verdeutlicht auch die höchsten Anforderungen genügende Berufspraxis und vor allem die örtliche Marktkompetenz. 
Die Zertifizierung ist oftmals Voraussetzung für die Gutachtenerstellung für bspw. Finanzämter, Gerichte, sonstige öffentliche Stellen und auch für Kreditinstitute.

 

Hinweis*:

Die Sprengnetter Zertifizierung GmbH zertifiziert seit 1999 Sachverständige für Immobilienbewertung.

 

Die DAkkS hat als nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland diese Zertifizierung akkreditiert. Damit genießt die Sprengnetter Zertifizierung höchste Anerkennung.


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